Rechtsanwaltskanzlei Walter Schröder
in Kooperation und Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Torsten Engel

Das Kanzleitätigkeitsbild

Jeder der drei Rechtsanwälte ist seit mehr als einem Jahrzehnt tätig und beherrscht sein Handwerk als Generalist. Er bzw. sie ist dementsprechend in allen Kerngebieten der zum Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkt der Kanzlei zählenden Rechtsgebiete kompetent.

Die Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete erfordert darüber hinaus eine Spezialisierung und Arbeitsteilung, die in unserem Haus bis hin zum sachkundigen Kanzleimitarbeiter durchgeführt wird.

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Von Links: Rechtsanwältin Zimmer, Rechtsanwalt Schröder und Rechtsanwalt Engel bei der Rechtserörterung.

 

Zu den Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten der Kanzlei gehören : Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, (Ordnungswidrigkeiten und Schadensersatzrecht), Baurecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vereinsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht und selbstverständlich auch das allgemeine Zivilrecht.

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Die Kanzlei versteht sich als serviceorientierter Rechtsdienstleister und bietet mit ihren spezialisierten Rechtsanwälten auf den unterschiedlichsten Fachgebieten aktuelles Fachwissen, verbunden mit individueller Beratung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Eine individuelle, auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung hat auch zum Ziel, konfliktverhindernd tätig zu werden.

Die Zufriedenheit des Mandanten ist die oberste Handlungsmaxime.

Die Vorbereitung von notariell zu schließenden Verträgen und kurzfristige Vereinbarung von Notarterminen ist über unsere Kanzlei möglich.

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